Trägerin der Seelsorge ist die ganze Gemeinde mit allen Getauften.
Eine besondere Verantwortung kommt dabei den gewählten Vertretern in den Pfarrgemeinderäten und den vom Bischof mit der Seelsorge betrauten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu, die ihren Dienst jedoch zunehmend pfarreienübergreifend versehen sollen.